1) Bundesförderung für effiziente Gebäude: Durch die „Bundesförderung für effiziente Gebäude“ (BEG) wird der Neubau von und die Sanierung zu Effizienzhäusern sowie Einzelmaßnahmen zur Sanierung von Gebäuden gefördert. Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) ist für diese Förderung in der Kreditvariante zuständig und bietet in diesem Rahmen attraktive Förderprogramme für den Ausbau erneuerbarer Energien. Darüber hinaus gibt es spezielle Förderprogramme für Unternehmen und Kommunen, die auf erneuerbare Energien umsteigen möchten.
2) Einspeisevergütung: In Deutschland besteht die Möglichkeit, den überschüssigen Strom aus der Solaranlage ins Netz einzuspeisen und eine Einspeisevergütung zu erhalten. Die Höhe der Vergütung richtet sich nach dem Erzeugungszeitpunkt und der Anlagengröße. Diese Vergütung kann dazu beitragen, die Kosten für die Solaranlage langfristig zu amortisieren und den wirtschaftlichen Nutzen zu steigern.
3) Contracting-Modelle: Beim Contracting übernimmt ein Dienstleistungsunternehmen die Installation und den Betrieb der Solaranlage. Der Anlagenbetreiber zahlt dann eine vereinbarte Gebühr für die Nutzung der Anlage und den erzeugten Strom. Diese Modelle ermöglichen es Hausbesitzern und Unternehmen, von den Vorteilen der Solarenergie zu profitieren, ohne die gesamten Investitionskosten tragen zu müssen.
4) Leasing oder Mietkauf: Eine weitere Finanzierungsoption ist das Leasing oder der Mietkauf einer Solaranlage. Dabei wird die Anlage für eine bestimmte Laufzeit gemietet oder geleast, und der Mieter oder Leasingnehmer kann den erzeugten Strom nutzen. Diese Modelle erfordern in der Regel niedrigere anfängliche Investitionskosten und ermöglichen es, die finanzielle Belastung auf mehrere Jahre zu verteilen.